AGBs

Vorwort

Die vorliegenden Mietbedingungen gewährleisten eine klare Mietvereinbarung zwischen Axel Krumsick und Daniela Gisin-Krumsick, Thalwil als Vermieter und dem Mieter (beinhaltet auch die Mieterin). Die Mietbedingungen gelten für das Objekt Monti la Monda di Lisandra. Mit der Anzahlung des Mietbetrags akzeptiert der Mieter die nachfolgenden Punkte. 


Buchungsbestätigung

Nach dem Eingang der Buchung erhält der Mieter die Buchungsbestätigung und die Rechnung für die Buchungsanzahlung per E-Mail. 


Zahlungsbedingungen

Die Buchung wird erst definitiv, wenn die Anzahlung von CHF 550 eingegangen ist. Erfolgt innerhalb 10 Tagen seit der Absendung der Buchungsbestätigung keine Anzahlung, erlischt die Buchung ̈endgültig. Der Gesamtbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Bei einer Buchung von weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, ist der gesamte Mietbetrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Begleichung der Mietsumme kann der Vermieter die Leistungen verweigern. 


Kündigung

Im Falle des Rücktritts des Mieters vom Vertrag bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn, werden Rücktrittsgebühren in der Höhe von CHF 250 berechnet (der angezahlte Betrag wird anteilig zurückgezahlt, in diesem Fall CHF 300). Beim Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Mietbetrag zu 100 % zu entrichten. Bei einer eventuellen Neuvermietung des Hauses nach Kündigung des Mietverhältnisses 1-29 Tage vor Mietbeginn, wird der entrichtete Mietbetrag, abzüglich der Rücktrittsgebühren, zurückgezahlt. Erfolgt keine Neuvermietung des Hauses, ist die Rückzahlung der Miete ausgeschlossen.  In diesem Fall werden CHF 500 (Lebensmittel und Servicepauschale) zurückerstattet.


Höhere Gewalt

Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die ausserhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, gekündigt werden. 


Anzahl Personen

Falls nicht ausdrücklich in der Reservationsbestätigung erwähnt, wird das Mietobjekt an 2 Gäste vermietet. 

 

Haustiere 

Im Monti la Monda di Lisandra sind Haustiere leider nicht erlaubt.


Ein- und Auszug des Objekts

Einzug am Ankunftstag um 14:00 Uhr. Auszug am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr. Der Schlüssel im Schlüsselkasten zu deponieren.


Reinigung

Das Haus ist während des Ferienaufenthaltes durch den Mieter sauber zu halten. Es ist aufgeräumt und in besenreinem Zustand zurückzugeben. Gemüse- und Obstreste bitte im Kompost oberhalb der Küche der Natur zurückzuführen. Flaschen, Büchsen, Karton/Papier bitte im Schöpfli in den entsprechenden Behältern entsorgen. Vielen Dank!


Befolgen der Gebrauchsanweisungen

Die Gebrauchsanweisung wird mit der definitiver Buchungsbestätigung zugestellt. Sie enthält die Beschreibung für die beiden Öfen sowie für den Hotpot. Die Gebrauchsanweisung ist zwingend zu lesen und einzuhalten. Schäden aufgrund von unsachgemässer Behandlung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.


Haftung

Der Mieter haftet während der Mietdauer für die Mietsache und ist für verursachte Schäden ersatzpflichtig. Im Schadensfalle ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben. 


Beanstandungen

Sollte der Mieter in Verbindung mit dem Mietobjekt Beanstandungen haben, sind diese dem Vermieter innerhalb 48 Stunden nach Bezug des Hauses zu melden. Andernfalls übernimmt der Mieter für eventuelle Schäden und Mängel die Haftung. 


Umgebung

Das Mietobjekt befindet sich in landwirtschaftlicher Umgebung. Für das Vorkommen von Insekten und anderen Tieren in oder um das Haus herum kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. 


Gefahren

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Mietobjekt um eine authentische Berghütte in naturnaher Umgebung handelt. Weder das Mietobjekt noch die Umgebung entsprechen modernen Sicherheitsbestimmungen. Das Angebot ist für Kinder und ältere Menschen nicht geeignet. Einrichtung und Inventar im Haus und auf der Terrasse sind zum Teil antike original Gegenstände, die einen sorgsamen Umgang erfordern. Anspruchsvolle Zustiege, Gewässer, Zäune, Treppen ohne Geländer, Leitern, Galerien, niedrige Raumhöhen, Kerzen, Feuerstellen, Holzhacken, Schneeschaufeln etc. bilden ein erhöhtes Risiko und erfordern überlegtes Handeln. Der Vermieter lehnt die Haftung im Falle eines Unfalles vollumfänglich ab. 


Winterbetrieb

Das Objekt ist nur über den Wanderweg und anschliessenden Privatweg zu Fuss erreichbar. Bei Schnee kann es nur mit entsprechender Ausrüstung (Schneeschuhe) erreicht werden. Das Objekt ist nur für Menschen geeignet, die über Erfahrung mit Schneewanderungen verfügen. Dies ist bei einer Buchung im Winterbetrieb zu berücksichtigen. Ebenfalls im Winterbetrieb zu berücksichtigen ist, dass es zwischen Ende Oktober und Ende März im Haus kein fliessendes Wasser gibt und das Wasser im Brunnen vor dem Haus oder ggf. bei der Quelle geholt werden muss.


Versicherungen

Der Abschluss einer Reiseversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung obliegt dem Mieter. 

 

Gerichtsstand

Der Mietvertrages untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Horgen (ZH).

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